Kein Platz für Rassismus in den städtischen Bezirkssportanlagen!
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Rathaus Umschau 38 / 2023, veröffentlicht am 23.02.2023
Kein Platz für Rassismus in den städtischen Bezirkssportanlagen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Barbara Likus, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Micky Wenngatz (SPD/ Volt-Fraktion) und Anja Berger, Beppo Brem, Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Florian Schönemann, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 25.3.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 25.3.2022 vorgebrachten Maßnahmen beim 1. bis einschließlich 3. Spiegelstrich handelt es sich jedoch um laufende Angelegenheiten, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung haben und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lassen. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt. Hinsichtlich der Maßnahme beim 4. Spiegelstrich erlaube ich mir, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Antrag ebenfalls als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Stadt München ihr Bekenntnis zur Vielfalt und gleichzeitig gegen Rassismus und Diskriminierung im Sportbereich verstärkt und entsprechende Maßnahmen in die Wege leitet.
Zu den von Ihnen gewünschten Maßnahmen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Maßnahme 1:
Die Stadt München und die nutzenden Sportvereine der städtischen Be- zirkssportanlagen ergänzen die bestehenden Nutzungsvereinbarungen nötigenfalls um eine Antidiskriminierungsvereinbarung. Die Richtlinien sollen jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung in den Bezirkssportanlagen untersagen und ggf. mit Hausverboten und Verweisen ahnden.
Antwort:
In den aktuellen Überlassungsverträgen ist bereits, wie auch im Stadtratsantrag gewünscht, eine Antidiskriminierungsvereinbarung enthalten.
Maßnahme 2:
Es wird geprüft, ob sich die Stadt München der Aktion „4 Schrauben für Zivilcourage“ anschließen und mit Förderung der Initiative auf allen Sportplätzen ein kostenloses, wetterfestes und stabiles Schild „Kein Platz für Rassismus und Gewalt“ aufhängen kann.
Antwort:
Die Aktion „4 Schrauben für Zivilcourage“ ist ein gutes Beispiel, wie zielführend Initiativen gegen Rassismus und Gewalt im Sportbereich sein können. Der Geschäftsbereich Sport des Referates für Bildung und Sport ist deshalb in Kontakt mit der Fachstelle für Demokratie des Direktoriums, um eine ähnliche Initiative, maßgeschneidert für die städtischen Bezirkssportanlagen, zu entwickeln.
Für diese stadtweite Initiative werden nicht nur die Punkte Rassismus und Gewalt berücksichtigt. Vielmehr gilt es auch die Themen Diskriminierung und demokratische Werte zu verankern, um eine ganzheitliche Betrachtung des Themenkomplexes zu erreichen. Aus diesem Grund haben die Fachstelle für Demokratie und der GB Sport sich gemeinschaftlich für eine Beschilderung mit dem folgenden Wortlaut entschieden: „Kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und jede Art von Diskriminierung oder Gewalt“.
Maßnahme 3:
Klare Verfahrensweisen und Sanktionspraktiken werden bei rassistischen Vorfällen in Bezirkssportanlagen eingeführt, einschließlich Hinweise für Weiterleitungen an entsprechende Beratungs- und Mediationsstellen.
Antwort:
In Abstimmung mit der Fachstelle für Demokratie und der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München (firm) wird das Referat für Bildung, Geschäftsbereich Sport, in einem ersten Schritt die städtischen Mitarbeiter*innen auf den städtischen Bezirkssportanlagen für dieses gesellschaftlich relevante Thema sensibilisieren.
Die Fortbildung für Platzwart*innen der städtischen Bezirkssportanlagen mit der Fachstelle für Demokratie und der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München (firm) fand an 2 Terminen im Oktober (12.10.2022 und 19.10.2022) statt. Hierfür wurden die Teilnehmer*innen mit der folgenden Beschreibung für die Fortbildungsmaßnahme eingeladen:
„Von Alltagsrassismus bis zu rechtsextremen Symbolen und Codes. Herausforderungen auf städtischen Bezirkssportanlagen.Rassistische Äußerungen, rechtsextreme Aufkleber oder diskriminierende Schmierereien – Menschen- und Demokratiefeindlichkeit äußert sich ganz unterschiedlich und ist auch nicht immer leicht zu erkennen. Dieser Workshop soll Sie für das Thema Alltagsrassismus und Diskriminierung sensibilisieren sowie über rechtsextreme Strukturen, Symbole und Codes informieren. Ziel ist es außerdem, Sie dabei zu unterstützen, rassistischen, diskriminierenden und rechtsextremen Äußerungen künftig entschieden entgegenzutreten.“
Da das Thema von größter gesellschaftlicher Relevanz ist, gilt es alle Beteiligten, allen voran das Anlagenpersonal, kontinuierlich zu sensibilisieren. Folglich sollen Fortbildungen in diesem Kontext regelmäßig stattfinden. Darüber hinaus wird der GB Sport das Thema immer wieder bei Platzwartbesprechungen verankern. Hierbei sollen neben der inhaltlichen Bedeutung des Themas auch verwaltungsinterne Möglichkeiten, bspw. die Meldung bei möglichen Vergehen behandelt werden. Durch eine ganzheitliche Betrachtung des Themenfelds erhofft sich der Geschäftsbereich Sport gemeinsam mit den beteiligten Fachstellen die Inhalte voll umfänglich zu erfassen und zugleich die gesellschaftliche Verantwortung der Platzwart*innen gegenüber den Nutzer*innen zu vermitteln.
Maßnahme 4:
Den Sportvereinen wird empfohlen, ihre Haltung gegen Rassismus und Ausgrenzung in Ihrer Satzung zu verankern.
Antwort:
Mit den „Richtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung des Sports“ hat der Stadtrat ein umfangreiches Regelwerk für die Münchner Sportförderung beschlossen. In den Richtlinien sind die verschiedenen Formen der Zuschüsse, wie zum Beispiel der Sportbetriebspauschale, Unterhalts- und Investitionszuschüsse und Förderung von Projekten der Inklusion/Integration, des Trend- und Actionsports, der verschiedenen Sportveranstaltungen sowie Ehrungsbereiche beschrieben und geregelt.
In § 1 der Richtlinien sind die allgemeinen Fördervoraussetzungen festgelegt. Bei der Ausgestaltung ihrer Satzung sind die Vereine weitgehend autonom, nach § 1 Nr. 5 der Richtlinien ist für eine Förderung jedoch Voraussetzung, dass in der Satzung als Vereinszweck schwerpunktmäßig Ziele zur Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt sind.
Daneben ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung das „Diskriminierungsverbot“ nach § 1 Abs. 3 der Richtlinien. Demnach ist nur förderfähig, wer nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetzes Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht benachteiligt.
Die Fassungen der Vereine werden auf ihre Vereinbarkeit mit dieser Voraussetzung geprüft. In einschlägigen Gremien (z.B. Sportbeirat, Kommission für Zuschuss- und Belegungsfragen im Sportbereich) wird auf diese Voraussetzung im Rahmen geeigneter Tagesordnungspunkte hingewiesen.
Um möglichen Verstößen rechtlich noch besser begegnen zu können, wurde auf Empfehlung der Fachstelle für Demokratie eine Antidiskriminierungsklausel in die Nutzungs- und Überlassungsverträge (siehe Stadtratsbeschluss vom 24.7.2019, Vorlagen-Nr. 14-20/V15584) sowie in die Zuschussbescheide mit aufgenommen.
Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann die Landeshauptstadt München die entsprechenden Zuwendungsmittel zurückverlangen.
Um auch bei den Vereinen eine Sensibilisierung für das Thema zu schaffen, wird die Broschüre „Verein(t) gegen den Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ über den Newsletter des GB Sports versendet. Die Broschüre ist ein vereinsrechtlicher Leitfaden zum Ausschluss von Mitgliedern mit rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Haltungen und bietet daher eine weitere Hilfestellung für Vereine mit entsprechenden Herausforderungen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.