Die Erbeben-Katastrophe in der Türkei und Syrien hat Tausende Menschen in Not gestürzt. Viele Bürger*innen in Deutschland und auch in München haben Angehörige im Erdbebengebiet und wollen diesen helfen. Um nach Deutschland einreisen zu dürfen, benötigen auch Erdbebenopfer, die Verwandte in Deutschland haben, ein Visum. Die Bundesregierung hat dazu eine beschleunigte Visaerteilung für türkische Staatsangehörige, die von den Folgen des Erdbebens betroffen sind, beschlossen. Deutsche Staatsangehörige und Personen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel in Deutschland dürfen Angehörige ersten und zweiten Grades für 90 Tage nach Deutschland holen. Vor Kurzem hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekannt gegeben, dass Menschen, die aus den Erdbebenge-
bieten in der Türkei stammen und schon in Bayern sind, ihre Besuchervisa unbürokratisch verlängert bekommen. Laut einem Schreiben des bayerischen Innenministeriums an alle Ausländerbehörden können ablaufende Schengen-Visa von Menschen aus den Erdbebengebieten in der Türkei, die etwa zum Verwandtenbesuch bereits in Bayern sind, unkompliziert verlängert werden. Von dieser Sofortmaßnahme habe man auch während der Corona-Pandemie und nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine bereits Gebrauch gemacht. Zudem betonte Herrmann, dass niemand wegen eines ablaufenden Visums in die Krisenregionen zurückkehren müsse. Wer in München lebt und jemanden aus den Erdbebengebieten zu Besuch für bis zu 90 Tage nach Deutschland einladen möchte, kann im Internet unter http://stadt.muenchen.de/news/erdbeben einen Termin im Kreisverwaltungsreferat (KVR) buchen, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine Verpflichtungserklärung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person garantiert, dass sie für den Lebensunterhalt (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und mehr) einer ausländischen Person in Deutschland aufkommen wird. Es handelt sich also um eine finanzielle Garantie, die dem deutschen Staat oder der Einreisebehörde vorgelegt werden muss, damit der ausländische Gast ein Visum für Deutschland erhalten kann. Sie ist die Voraussetzung für ein Besucher-Visum.
Verlängerung von Schengen-Visa
Türkische und syrische Staatsangehörige in München, die aufgrund der Erdbeben gehindert sind, den Schengen-Raum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums beziehungsweise vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen zu verlassen, können bei der Ausländerbehörde im KVR die Verlängerung ihrer Schengen-Visa beantragen. Dies gilt, wenn sie sich vor ihrer Einreise in den Schengen-Raum in den folgenden besonders betroffenen Erdbebengebieten aufgehalten haben:
Türkei (Provinzen):
- Adana
- Adıyaman
- Diyarbakır
- Gaziantep
- Hatay
- Kahramanmaraş
- Kilis
- Malatya
- Osmaniye
- Şanlıurfa
Syrien (Gouvernements):
- Aleppo
- Hama
- Idlib
- Latakia
- Tartus
Wer eine Verlängerung beantragen möchte, findet ebenfalls im Internet unter http://stadt.muenchen.de/news/erdbeben weitere Informationen. Die erforderlichen Nachweise können über ein Kontaktformular hochgeladen werden.