Kultur in München stärken – Atelierräume für Bildende Künstlerinnen
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Rathaus Umschau 39 / 2023, veröffentlicht am 24.02.2023
Kultur in München stärken – Atelierräume für Bildende Künstlerinnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 22.3.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Im Antrag Nr. 20-26/A 01218 „Kultur in München stärken – Atelierräume für Bildende Künstlerinnen“ bitten die Antragsteller*innen um Darlegung der aktuellen Vergabesituation bei der Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) in den Gewerbehöfen. Ziel ist die Prüfung einer vergünstigten Vergabe von Flächen an Münchner Künstler*innen in den Münchner Gewerbehöfen.
Ihr Antrag steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der grundsätzlichen Frage, ob die MGH vergünstigte Flächen für Künstler*innen anbieten kann. Dieses Thema wurde - bezogen auf das Gelände des Kreativlabors - ausführlich im Rahmen der BV „Kreativlabor stärken“ Nr. 20-26/V 06687 vom 21.12.2022 geprüft. Wir haben daher zweimal um Verlängerung für Ihren Antrag „Kultur in München stärken – Atelierräume für Bildende Künstlerinnen“ gebeten, die Sie uns jeweils gewährt haben. Wir danken dafür und danken für Ihr Verständnis, dass sich aufgrund der Komplexität der BV „Kreativlabor stärken“ auch die Beantwortung dieses Antrags verzögert hat.
Zur Beantwortung Ihres Antrags nimmt die MGH wie folgt Stellung:
„Die MGH hat im Zusammenhang mit den Gewerbehöfen eine klare Zielgruppenvorgabe seitens des Stadtrates bzw. aufgrund ihrer Satzung: Vermietung der Flächen an klein- und mittelständische Gewerbetreibende. Die Gewerbehöfe sind auch baulich für diese Zielgruppe konzipiert (Lastenaufzüge, hohe Deckenbelastbarkeiten) und dementsprechend mit großem finanziellen Aufwand und städtischen Investitionszuschüssen errichtet worden.
Die Auslastungsquote in den Gewerbehöfen liegt seit Jahren über 98%. Dies zeigt, dass sie für das Handwerk und das kleine und mittelständische Gewerbe in München notwendig sind. Bei diesen Handwerker*innen und Gewerbetreibenden sind dabei auch Nutzungen, die dem Bereich der Kul-tur- und Kreativwirtschaft zuzuordnen sind, so beispielsweise eine Damasthandweberei.
Aus steuerrechtlicher Sicht ist eine vergünstigte Vermietung durch die MGH als städtischer Eigenbetrieb auch an Künstler*innen nicht möglich. Dies wurde im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Mietpreisgestaltung Nr. 20-26/V 02455 geprüft und im Beschluss „Kreativlabor stärken“ Nr. 20-26/V 06687 vom 21.12.2022 erneut ausgeführt.
Eine Vermietung von Teilflächen der Münchner Gewerbehöfe als Atelierräume an Künstler*innen zu vergünstigten Mietpreisen ist daher leider nicht möglich.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.