Unbeantwortete Anträge und Anfragen: Genaue Zahlen bitte!
Anfrage Stadträte Leo Agerer und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.1.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Anträge und Anfragen aus dem ehrenamtlichen Stadtrat werden durch die städtische Verwaltung immer wieder erst nach der eigentlich vorgeschriebenen Frist beantwortet – meist noch in einem vertretbaren Rahmen, manchmal aber auch mit teils jahrelanger Verspätung. In einigen dieser Fälle ist die verspätete Behandlung thematisch zu rechtfertigen, in vielen Fällen jedoch nicht. Nachdem die Corona-Pandemie zu einer notwendigen und berechtigten Verlängerung der Bearbeitungsfristen geführt hat, ist es nun, nach Ende dieser pandemiebedingten Sonderregelung, Zeit für eine Bestandsaufnahme.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele der eingegangenen Anträge (zurückgehend bis in die Wahlperiode 2008 - 2014) sind derzeit noch nicht beantwortet? Bitte getrennt aufführen nach den jeweiligen Referaten und den verschiedenen Wahlperioden.
Antwort:
Der beiliegenden Tabelle können Sie die Zahlen der insgesamt gestellten und der noch offenen Anträge entnehmen.
In der unteren Tabelle sind die offenen Anträge, getrennt nach Referaten, dargestellt. Für die aktuelle Wahlperiode ist zu beachten, dass ein Großteil der unbearbeiteten Anträge (484 von 699) noch in der geschäftsordnungsgemäßen Frist liegt. Die Zahlen wurden mit Stand 13.1.2023 ermittelt, d.h. alle Anträge, die nach dem 13.4.2022 (neun Monate Bearbeitungsfrist) gestellt wurden, liegen noch in der regulären Bearbeitungsfrist.
Frage 2:
Wie viele der eingegangenen Anfragen sind derzeit noch nicht beantwortet? Bitte getrennt aufführen nach den jeweiligen Referaten und den verschiedenen Wahlperioden.
Antwort:
Der beiliegenden Tabelle können Sie die Zahlen der insgesamt gestellten und der noch offenen Anfragen entnehmen.
In der unteren Tabelle sind die offenen Anfragen, getrennt nach Referaten, dargestellt. Für die aktuelle Wahlperiode ist zu beachten, dass ein Großteilder noch unbearbeiteten Anfragen (43 von 113) in der geschäftsordnungsgemäßen Frist liegt. Die Zahlen wurden mit Stand 13.1.2023 ermittelt, d.h. alle Anfragen, die nach dem 21.10.2022 (zwölf Wochen Bearbeitungsdauer) gestellt wurden, liegen noch in der regulären Bearbeitungsfrist.
Frage 3:
Gibt es Fälle, in denen bei den einreichenden Stadträten nicht um entsprechende Fristverlängerung gebeten wurde?
Antwort:
Grundsätzlich sind die Fachreferate dazu verpflichtet, bei den Fraktionen und Stadtratsmitgliedern eine Fristverlängerung zu beantragen.
Der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, bei wie vielen Anträgen und Anfragen die geschäftsordnungsgemäße Frist bereits abgelaufen ist und auch keine Fristverlängerung bei den Antragsteller*innen beantragt wurde bzw. eine neue beantragt werden müsste.
Dabei ist zu beachten, dass das Direktorium die letzten Monate die Referate aufgrund der hohen Belastungssituation durch die Corona-Krise und den Ukraine-Krieg nicht mehr moniert hat. Ab 2.1.2023 moniert das Direktorium wieder Geschäftsordnungsverstöße bei den Bearbeitungsfristen der Anträge und Anfragen.