Die Vollversammlung des Stadtrats hat heute beschlossen, die Ergebnisse des mikroklimaökologischen Gutachtens Hachinger Tal als Informationsgrundlage für die weiteren Planungsüberlegungen der Landeshauptstadt München zu verwenden.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass einige bauliche Entwicklungen im Hachinger Tal im Einklang mit der Funktion als Kaltluftleitbahn und Kaltluftentstehungsgebiet möglich sind, allerdings teilweise nicht ohne Überarbeitung der Vorschläge, zum Beispiel einer Reduzierung der vorgeschlagenen Bebauung. Sowohl die Landeshauptstadt München als auch die Gemeinde Neubiberg werden auf Grundlage der Erkenntnisse des mikroklimaökologischen Gutachtens nun besser entscheiden können, welche Vorschläge des Strukturgutachtens Hachinger Tal von 2019 weiterverfolgt werden. Dabei müssen bei weiteren Planungsschritten die Ergebnisse des vorgestellten Gutachtens noch mit detaillierteren Untersuchungen zur stadtklimatischen Wirkung ergänzt werden. Die Entscheidungen über weitere Planungsschritte liegen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit bei den beiden Kommunen. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung jedoch bereits mit dem heutigen Beschluss dazu, sich bei eigenen Bauleitplanverfahren und bei Beteiligung an Verfahren der Nachbargemeinde Neubiberg für den Erhalt des Regionalen Grünzugs und der Kaltluftversorgung im Hachinger Tal einzusetzen.
Dem Stadtrat wurde Ende 2019 das Strukturgutachten Hachinger Tal vorgelegt, das die Landeshauptstadt München und die Gemeinde Neubiberg gemeinsam erarbeitet hatten. Die Vorschläge daraus zur abgestimmten Siedlungsentwicklung, Optionen zu interkommunalen Hochwasser-
schutzmaßnahmen, Verbesserung der Verkehrssituation, vor allem auch für Fuß- und Radverkehr, standen jedoch bisher unter dem Vorbehalt der Verträglichkeit der Vorschläge mit der Kaltluftleitbahn Hachinger Tal. Die Kaltluftversorgung ist eine der wesentlichen Funktionen des Regionalen Grünzugs Hachinger Tal, der Teile des Untersuchungsgebietes des Strukturgutachtens einnimmt.