Aufwertung des Hauptbahnhofs und des Südlichen Bahnhofsviertels
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste), Nikolaus Gradl, Cumali Naz, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Andreas Schuster, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/ Volt-Fraktion), Andreas Babor, Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges, Thomas Schmid (CSU-Fraktion), Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion), Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl, Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) und Rudolf Schabl, Hans-Peter Mehling (Freie Wähler) vom 3.1.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 3.1.2022 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung aller zuständigen Referate, der betroffenen Bezirksausschüsse sowie der Fachkundigen vor Ort auf Grundlage des SiBa-Konzeptes (Sicherheit im Bahnhofsviertel) der Universität Tübingen nachfolgende Maßnahmen zur Verbesserung der Si- tuation rund um den Hauptbahnhof und das Südliche Bahnhofsviertel zu realisieren:
Sauberkeit und Hygiene verbessern
-Geeignete Standorte für weitere 24-h-Toiletten, die den Bedarfen von Frauen gerecht werden, prüfen
-Erstellung einer Stadtkarte (gegebenenfalls digital) mit allen bisher vorhandenen öffentlichen Toiletten und einer besseren Ausschilderung
-Kampagne zur Müllentsorgung und Straßenreinigung: mehr Abfalleimer aufstellen, häufigere Leerungen, Hundekotbeutel, Pfandringe. (Die Pfandringe sollen nach einem Jahr evaluiert und überprüft werden). Aufenthaltsqualität erhöhen
-Verbesserte Beleuchtung im Bahnhofsviertel, u.a. durch Einbindung kreativer Möglichkeiten durch z.B. Monitore, Lichtkunst, Projektionen, Laserinstallationen
-Mehr Begrünung des gesamten Viertels Attraktivität von Baustellen im öffentlichen Raum steigern -Erstellung von Lärmschutzkonzepten
-Mobile Baustellenbegrünung
-Mehr Barrierefreiheit an Baustellen
-Informationstafeln zu Baustellen anbringen (Dauer der Baustelle, Umleitungen, Planungen) -Baustellen für Passant*innen erlebbar machen (z.B. ‚Gucklöcher‘ für Kinder)
-Bauzäune für Kunstausstellungen und Sprayerinnen und Sprayer freigeben
-Bauzäune ohne sichtentzogene Winkel errichten
-Lieferverkehr und Gewerbetreibende bei der Planung einbeziehen
-Lieferverkehr bei der Baustellenplanung/-einrichtung berücksichtigen“
Die aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen erfolgte Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrages vom 3.1.2022 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Geeignete Standorte für weitere 24-h-Toiletten, die den Bedarfen von Frauen gerecht werden, prüfen
Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass mit Beschluss des Bauausschusses vom 3.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16785) das Baureferat beauftragt wurde, an 25 Standorten in öffentlichen Grünanlagen sowie an vier Standorten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Plätze) feststehende, barrierefreie Toilettenanlagen zu erstellen. Spezielle Bedarfe von Frauen wurden im Rahmen der Beschlussfassung in Abstimmung mit der Gleichstellungsstelle für Frauen abgestimmt und in die Ausstattungsmerkmale der Anlagen integriert. Der Beschluss sieht vor, zwei dieser Anlagen im Bereich des Südlichen Bahnhofsviertels im Nußbaumpark und am Bavariaring im Bereich der U-Bahn Haltestelle Theresienwiese zu errichten. Die Toilettenanlage im Nußbaumpark soll schon in diesem Jahr in Betrieb genommen werden. Für den Bereich des Hauptbahnhofs sind im Beschluss des Bauausschusses vom 3.12.2019 keine weiteren Toilettenanlagen vorgesehen.
Aktuell werden im Hauptbahnhof vier öffentliche Toilettenanlagen an folgenden Standorten betrieben:
-Hauptzugang an der Bayerstraße im Untergeschoss an Gleis 11 (Damen und Herren WC)
-Hauptzugang an der Arnulfstraße im Sperrengeschoss zur U-/S-Bahn (Damen und Herren WC)
-Gleis 26 im Mittelbereich des Obergeschosses (Damen und Herren
WC)-Starnberger Flügelbahnhof hinter Gleis 26 im Untergeschoss (Damen und Herren WC, barrierefreies WC sowie Duschen)
Zudem kann die Toilettenanlage der Bahnhofsmission (Damen und Herren WC, barrierefreies WC) im Kopfbereich von Gleis 11 genutzt werden.
Der Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt bittet mit Antrag Nr. 20-26/B 03418 vom 14.12.2021 um Aufstellung eines betreuten Toilettenwagens im Bereich nördlich des Hauptbahnhofs, der ganzjährig 24 Stunden täglich in Betrieb und dessen Standort in der näheren Umgebung ausgeschildert ist. Als Standort schlägt der Bezirksausschuss den Grünstreifen in der Dachauer Straße gegenüber dem Begegnungszentrum D3 bzw. auf dem Parkplatz Dachauer Straße/Elisenstraße vor.
Auf den genannten Standorten ist im Rahmen der Erarbeitung eines Konzepts für bauzeitliches Fahrradparken am Hauptbahnhof ein Vorhaben zur Erstellung einer Fahrradabstellanlage geplant. Die Fläche steht zur Aufstellung eines Toilettencontainers daher aller Voraussicht nach zukünftig nicht zur Verfügung. Weitere verfügbare Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes sind dem Baureferat nicht bekannt. Insbesondere aufgrund der umfangreichen Baustellenaktivitäten durch den Neubau des Hauptbahnhofs sowie des zukünftigen Neubaus des Karstadt-Gebäudes ist die Flächenverfügbarkeit aktuell beschränkt. Im Rahmen der Neugestaltung der zukünftigen Flächen um den neuen Hauptbahnhof werden dann öffentliche Toiletten berücksichtigt.
Erstellung einer Stadtkarte (gegebenenfalls digital) mit allen bisher vorhandenen öffentlichen Toiletten und einer besseren Ausschilderung
Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass das Kommunalreferat mit Stadtratsbeschluss vom 10.10.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16323) mit der Umsetzung eines digitalen WC-Finders bereits beauftragt ist. Ein dazu notwendiges Datenmodell als Grundlage zur Erfassung aller Toilettenstandorte wurde durch das Kommunalreferat mittlerweile erstellt. Es soll lt. Kommunalreferat den betroffenen Referaten in den kommenden Monaten vorgestellt und durch diese dann mit Angaben zu allen Toilettenstandorten und deren baulich relevanten Daten befüllt und dauerhaft gepflegt werden.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Die Gleichstellungsstelle für Frauen (GSt) begrüßt die Errichtung von neuen geschlechterbezogenen nutzungsoptimierten Toiletten an insgesamt 25 Münchner Standorten, von denen 2 in der Umgebung des Hauptbahnhofs liegen. Ebenso begrüßt sie die Erstellung einer digitalen Toilettenkartefür München. Die GSt weist aber darauf hin, dass eine digitale Lösung zum schnellen Finden und Aufsuchen von Toiletten nicht die einzige Lösung sein darf. Viele Menschen benötigen analog vorgehaltene Vor-Ort-Lagepläne.
Die GSt weist bezüglich der Toilettenabdeckung darauf hin, dass die öffentlichen Toilettenanlagen im Hauptgebäude des Bahnhofs und in der Umgebung des Bahnhofs zur schnellen Auffindbarkeit auch während aller Umbaumaßnahmen gut und eindeutig ausgeschildert sein müssen. Die Zuwegungen müssen ebenfalls gut sichtbar sein und für die verschiedenen Geschlechter als sicher empfunden werden können. Zudem sollte auf den Ausschilderungen erkennbar sein, welche Toilettenanlagen kostenpflichtig und welche frei nutzbar sind, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Menschen, die eine Toilette benötigen, in der Lage sind, die Nutzung zu zahlen. In den Toiletten sollten Menstruations- und Hygieneartikel vorgehalten sein. Die GSt bittet um Einbindung in die Beplanung öffentlicher Toiletten in der nachfolgenden Umgebungsbeplanung des neuen Hauptbahnhofs.
Die GSt ist gerne bereit, geschlechterbezogene Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsperspektiven in die planerischen, baulichen und ökologischen Maßnahmen des im Antwortentwurf benannten Umgriffs einzubringen und bittet um querschnittliche Berücksichtigung geschlechterbezogener Bedarfe.“
Das Baureferat weist darauf hin, dass es sich bei dem Neubau des Hauptbahnhofes um ein Bauvorhaben der Deutschen Bahn handelt. Eine Umsetzung der Forderung der Gleichstellungsstelle für Frauen ist dem Baureferat auf den Flächen der Deutschen Bahn nicht möglich. Der Deutschen Bahn wird jedoch ein Abdruck dieses Schreibens zugesendet. Im Rahmen der Neugestaltung der zukünftigen Flächen um den neuen Hauptbahnhof kann dann eine ausreichende Beschilderung berücksichtigt werden.
Kampagne zur Müllentsorgung und Straßenreinigung: mehr Abfalleimer aufstellen, häufigere Leerungen, Hundekotbeutel, Pfandringe. (Die Pfandringe sollen nach einem Jahr evaluiert und überprüft werden).
Zur Verbesserung der Sauberkeit in den Bereichen Bahnhofsviertel, Sonnenstraße, Müllerstraße (sogenannte Feierbanane) und den südlich und östlich an die Fußgängerzone angrenzenden Straßen hat der Stadtrat mit Beschluss der Vollversammlung vom 17.5.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08088) die Einführung der Straßenreinigungsklasse 1+ beschlossen. Somit gilt im Bereich des Bahnhofsviertels seit dem 1.1.2018 ein erhöhter Reini-gungsstandard. Dieser beinhaltet von Montag bis Samstag zweimal täglich eine Feinreinigung und sonntags eine Feinreinigung. Ein Waschwagen zur Nassreinigung der Verkehrsflächen wird dreimal wöchentlich eingesetzt. Somit wurde durch die Einführung der Reinigungsklasse 1+ die Reinigungsleistung im Bereich des Bahnhofes im Vergleich zur Vergangenheit (von Montag bis Freitag täglich eine Feinreinigung und Samstag und Sonntag eine Grobreinigung) zum 1.1.2018 bereits mehr als verdoppelt.
Mit Einführung der Reinigungsklasse 1+ wurden im Bahnhofsumfeld einschließlich der angrenzenden Straßen zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt und die vorhandenen 50-Liter-Abfallbehälter durch 100-Liter-Abfallbehälter ersetzt. Somit wurde die Dichte der Abfallbehälter auf das Niveau der Fußgängerzone angehoben und das Abfallbehältervolumen damit mehr als verdoppelt. Da Abfallbehälter primär auf den Fußgängerbereichen an den Straßenkreuzungen stehen, hat das Baureferat im Jahr 2021 zusätzliche Abfallbehälter in den Fußgängerbereichen zwischen den Straßenkreuzungen aufgestellt. Aktuell werden an den Kreuzungen Schwanthalerstraße/ Paul-Heyse-Straße und Schwanthaler-/Senefelderstraße zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt. Die Abfallbehälter werden im Zuge der Reinigung, also von Montag bis Samstag zweimal täglich und sonntags einmal geleert.
Die Abfallbehälterdichte ist nach Einschätzung der städtischen Straßenreinigung ausreichend, überfüllte Behälter kommen nur in Ausnahmefällen vor. Zudem hat die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter vermehrt zu einer Entsorgung von privatem Haus- und Gewerbemüll und somit zu einer Beeinträchtigung des Stadtbildes geführt.
Das Baureferat wird den Bereich auch weiterhin verstärkt kontrollieren und bei Bedarf Abfallbehälter aufstellen.
Die Möglichkeit der Anbringung sogenannter „Pfandringe“ an öffentlichen Abfallbehältern wurde bereits im Zuge der Behandlung des Stadtratsantrags „Pfandring auch in München testen“, Antrag Nr. 14-20/A 00509, vom 3.12.2014 intensiv geprüft und wie folgt beantwortet:
„Die vorhandenen Abfallbehälter der städtischen Straßenreinigung vereinen gestalterische sowie funktionale Ansprüche an Ästhetik und Wirtschaftlichkeit. Die in Ihrem Antrag angesprochenen Pfandringe, oder auch Pfandkisten, können – abgesehen von den gestalterischen Aspekten – aus technischen und organisatorischen Gründen nicht an die vorhandenen Abfallbehälter der städtischen Straßenreinigung angebracht werden. Um die Pfandringe bzw. rechteckigen Pfandkisten an die zylindrischen Abfallbehälter ordnungsgemäß und dauerhaft anbringen zu können, wärenHaltevorrichtungen erforderlich, welche über Bohrlöcher mittels Schrauben befestigt werden müssten. Da sich im Standbehälter jedoch die Entleerungskübel befinden, dürfen keine Schrauben oder Ähnliches in das Innere der Abfallbehälter ragen. Darüber hinaus müssen die Abfallbehälter wegen einer Vielzahl von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum oft umpositioniert bzw. aus Gründen der Sicherheit abtransportiert werden. Anbauten würden die Handhabung der Abfallbehälter deutlich erschweren und die Anbauten dadurch beschädigt werden.
Nach Recherchen des Baureferates zeigt auch die Erfahrung anderer Städte, dass aufgrund von Vandalismus Gefährdungen der Passanten durch scharfe Kanten oder Ähnliches entstehen können und die Pfandbehälter auch als Abfallbehälter missbraucht werden.
Außerdem muss auch der Umstand berücksichtigt werden, dass der soziale Aspekt in der Praxis durch professionelle bzw. organisierte Müllsammler ausgehebelt wird. Gerade Obdachlose, welche sich mit Flaschensammeln ein kleines Zusatzeinkommen sichern, lehnen die Pfandringe bzw. Pfandkisten aus diesen Gründen ab.
Aus den o.g. Gründen wurden z.B. auch in Köln, Karlsruhe, Düsseldorf, Hamburg und Nürnberg die Pfandringe bzw. Pfandkisten nicht weiter verfolgt.“
Die genannten Aspekte, die gegen eine Installation sprechen, sind nach wie vor aktuell. Zu beachten ist zudem der Hinweis der Polizei, dass Glasflaschen vermehrt mutwillig zerstört und als Wurfgeschosse verwendet werden.
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses „Aktion Saubere Stadt − Öffentlichkeitskampagne und Maßnahmenkonzept“ vom 27.3.2007 und eines Folgebeschlusses aus dem Jahr 2013 wurden durch das Baureferat (Gartenbau) mittlerweile über 820 Hundekottütenspender in den öffentlichen Grünanlagen und an besonders belasteten Stellen im Straßenbegleitgrün, an Plätzen mit Begrünungen und in Baumgräben innerhalb des Mittleren Rings aufgestellt. Die Standorte der Spender wurden mit dem jeweils zuständigen Bezirksausschuss abgestimmt. Das Angebot an Hundekottütenspendern ist per Stadtratsbeschluss als „Grundversorgung“ für das Gassigehen auf öffentlichen städtischen Flächen zu betrachten; eine flächendeckende Bereitstellung von Hundekottüten im öffentlichen Raum war und ist nicht vorgesehen. Zwar sind die vom Stadtrat aufgrund der Stadtratsbeschlüsse bereitgestellten Mittel aufgebraucht, doch können in begründeten Einzelfällen und bestehendem Bedarf Tütenspender ergänztwerden. Die dem Hauptbahnhof nächstgelegenen Tütenspender stehen im Alten Botanischen Garten und Ecke Pettenkoferstraße/Paul-Heyse-Straße. Weitere Hundekottütenspender im Südlichen Bahnhofsviertel befinden sich am Bavariaring, Georg-Hirth-Platz, Kaiser-Ludwig-Platz und Nussbaumpark. Ein erhöhter Bedarf an weiteren Hundekottütenspendern im Bereich des Hauptbahnhofs und des Südlichen Bahnhofsviertels ist dem Baureferat nicht bekannt.
Aufenthaltsqualität erhöhen
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Der Antrag bezieht sich im Hinblick auf die Verbesserung der Aufenthaltsqualität ganz konkret auf verbesserte Beleuchtung und mehr Begrünung im Bahnhofsviertel. Dennoch möchte das KVR auch auf bestehende und künftige andere Maßnahmen hinweisen, die einer Verbesserung ebenfalls dienen sollen.
Der Münchner Stadtrat hat am 21.12.2022 die Fortführung der Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes (Alkoholverbotsverordnung – AVV) bis 30.4.2024 beschlossen. Die AVV im Inneren Bereich des Hauptbahnhofs trägt dazu bei, alkoholbedingte Rohheits- und Gewaltdelikte zu reduzieren. Dies wiederum dient dem Schutz der Anwohner*innen, Passant*innen, Gewerbetreibenden, Tourist*innen und Pendler*innen und stärkt deren subjektives Sicherheitsgefühl.
Um künftig eine bessere Vernetzung aller am Hauptbahnhof tätigen Akteur*innen zu erreichen, ist seitens des KVR die Einrichtung eines „Operativen Runden Tisches Hauptbahnhof“ geplant. Dieser Arbeitsgruppe sollen Sicherheitsbehörden, städtische Stellen, Streetwork sowie die Träger und Leiter der sozialen Einrichtungen, die am Hauptbahnhof tätig sind, angehören. Darüber hinaus wird für den Hauptbahnhofbereich eine Studie zu den sozialen Auswirkungen der AVV in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse des Runden Tisches Hauptbahnhof sowie der Studie werden in die weitere Bewertung der Situation am Hauptbahnhof und seiner Umgebung einfließen. Ziel dieser flankierenden Maßnahmen zur AVV ist dabei, dass die Maßnahmen aller Beteiligten aufeinander abgestimmt sind und miteinander verzahnt werden. Dadurch ist es möglich, verschiedene Handlungsoptionen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Hauptbahnhofs zu generieren.“Verbesserte Beleuchtung im Bahnhofsviertel, u.a. durch Einbindung kreativer Möglichkeiten durch z.B. Monitore, Lichtkunst, Projektionen, Laserinstallationen.
Hinsichtlich der Forderung einer verbesserten Beleuchtung im Bahnhofsviertel können wir Ihnen mitteilen, dass die Beleuchtungssituation am Bahnhofplatz und im Bahnhofsviertel durch verschiedene, teilweise bereits begonnene Vorhaben untersucht und umfänglich neu gestaltet wird. So wird im Rahmen des Umbaus des Bahnhofplatzes (siehe auch Beschluss „Neubau Hauptbahnhof München“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02553 vom 15.4.2015) ein neues Beleuchtungskonzept unter Einsatz neuester LED-Technik umgesetzt. Zusätzlich wird im Südlichen Bahnhofsviertel die Straßenbeleuchtung im Zuge des LED-Leuchtentauschprogramms (siehe auch Beschluss „LED-Straßenbeleuchtung/Ergebnisse des Pilotbetriebs in Freiham Nord/Austauschprogramm“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17541 vom 4.2.2020) überarbeitet und mit neuen, effizienteren LED-Leuchten ausgestattet.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Bezüglich des neuen Beleuchtungskonzepts am Hauptbahnhof bittet die GSt um sorgfältige Prüfung und Umsetzung von Beleuchtungslösungen, die das Sicherheitsgefühl der nutzenden Menschen in der Verschränkung mit Energie- und Umweltaspekten angemessen berücksichtigen. Eine direkte Einbindung von Nutzerinnen* ist hier wünschenswert.“
Hinsichtlich Ihrer Forderung einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität, u.a. durch Einbindung kreativer Möglichkeiten durch z.B. Monitore, Lichtkunst, Projektionen, Laserinstallationen nimmt das Kulturreferat wie folgt Stellung:
„Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München hat schwerpunktmäßig die Aufgabe, die kulturelle Vielfalt in München gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) zu fördern und zu erhalten. Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) Veranstaltungstechnik des Kulturreferats ist sowohl für die Vermietung von Licht-, Ton- und Bühnentechnik als auch für die technische Beratung, Planung, Organisation und Abwicklung vielfältigster öffentlicher Kunst- und Kulturveranstaltungen in jeder Größenordnung mit stadtinternen und externen Kooperationspartner*innen innerhalb der Münchner Stadtgrenzen zuständig.
Zwar begrüßen wir die Idee, die Aufenthaltsqualität in der Umgebung des Hauptbahnhofs durch kreative Möglichkeiten wie z.B. Lichtkunst zu erhöhen. Allerdings liegt eine (dauerhafte) Illumination des Hauptbahnhofes nicht in der Zuständigkeit des Kulturreferats. Seitens des Kulturreferatssind temporäre, mobile Lichtinstallationen des Hauptbahnhofes im Rahmen eines konkreten, nicht kommerziellen Kunstprojekts möglich, wie auch beratende Tätigkeiten hierfür.“
Im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes könnte jedoch ein Lichtkunstprojekt im Rahmen von Quivid, dem Kunst-am-Bau-Programm der Stadt München, über das Baureferat realisiert werden.
Ferner möchten wir auf die aktuelle Situation und die Anweisung des Oberbürgermeisters hinweisen, alle nächtlichen Anstrahlungen abzuschalten, um Energie zu sparen.
Bauzäune für Kunstausstellungen und Sprayer*innen freigeben
Das Kulturreferat nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Flächen für junge urbane Kultur und Unangepasstes sind wichtig, vor allem in einer Stadt, in der um jede Fläche gerungen wird. Das Kulturreferat begrüßt deshalb die Idee der Freigabe von Bauzäunen für Kunstausstellungen und Sprayer*innen. Dadurch würde nicht nur die Attraktivität von Baustellen im öffentlichen Raum gesteigert, sondern auch die lokale Graffiti-Kultur gefördert werden. Darüber hinaus könnte so ein kreatives Experimentierfeld mitten im Bahnhofsviertel entstehen und der Weg geebnet werden für eine Vernetzung mit den Akteur*innen des interkulturell geprägten Viertels.
Durch die Unterstützung des Kulturreferats konnten vor Ort auch schon einzelne Fassaden-Gestaltungen – wie das Paradiesvogel-Wandbild von Fraubath und Flin in der Bayerstraße 25 oder das sozialkritische Mural ‚Durch die Blume gesagt‘ von Escif x Positive-Propaganda e.V. an einem städtischen Gebäude in der Paul-Heyse-Straße 20 – durchgeführt werden, an die angeknüpft werden kann.
Das Kulturreferat ist mit lokalen Akteur*innen der Graffiti-Bewegung in Kontakt, die bereits Interesse an temporären Gestaltungsaktionen an Bauzäunen im südlichen Bahnhofsviertel bekundet haben – die Vorschläge reichen von konzentrierten Gestaltungsaktionen in Form kleiner Festivals (Deadline Urban Art Festival) bis hin zu partizipativen Projekten mit Kindern und Jugendlichen (u.a. über Einbindung der Schulen im Bahnhofsviertel). Bei konkreten Gestaltungsanfragen durch Künstler*innen kann das Kulturreferat dann, in Absprache mit dem Baureferat und ggf. der Deutschen Bahn, die Voraussetzungen für eine Freigabe bzw. Überlassung der Flächen klären und die Künstler*innen bei weiteren Genehmigungsverfahren unterstützen.“
Mehr Begrünung des gesamten Viertels
Mit dem 2021 durch das Baureferat neu gestalteten St.-Pauls-Platz hat der Bereich des Südlichen Bahnhofsviertels einen attraktiven innerstädtischen Ruhepol hinzugewonnen. Im Rahmen der Neugestaltung konnte durch
einige effiziente Maßnahmen deutlich mehr Aufenthaltsqualität rings um St. Paul, Münchens zweithöchste Kirche, erreicht werden; allen voran die Umwidmung der Verkehrsflächen vor dem Westportal der Kirche in eine Fußgängerzone. Dadurch ist eine zentrale Platzfläche mit einem besonderen Natursteinbelag entstanden, auf der fünf neue Bäume gepflanzt werden konnten. Auch der Brunnen, der bislang auf der Südseite der Kirche ein Schattendasein fristete, wurde hierher versetzt und markiert nun zusammen mit zwei insektenfreundlich bepflanzten Schmuckbeeten einen attraktiven Raum. Eine Vielzahl von Sitzgelegenheiten sowie insgesamt 19 neu gepflanzte Bäume rings um die Kirche ergänzen die attraktive neue Platzgestaltung.
Für weitere Begrünungsmaßnahmen stehen keine Flächen zur Verfügung. Potentiale für eine zusätzliche Begrünung können nur durch die Umverteilung bzw. Neuverteilung des öffentlichen Verkehrsraumes eröffnet werden. Das hierfür zuständige Mobilitätsreferat nimmt wie folgt Stellung: „Die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf dem Bahnhofplatz, den nördlichen und südlichen Vorplätzen sowie den angrenzenden Straßenräumen der Arnulf- und Bayerstraße wird im Rahmen der Neugestaltung des Umfelds Hauptbahnhof im Zuge des Großprojekts Neubau Hauptbahnhof geprüft und soll unter Berücksichtigung und Abwägung der Flächenbedarfe von verkehrlichen Funktionen und anderen erforderlichen Nutzungen im größtmöglichen Umfang realisiert werden.
Mit Stadtratsbeschluss vom 18.12.2019 zum Bürgerbegehren ‚Radentscheid‘ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15585) wurde die Schwanthalerstraße zwischen Paul-Heyse-Straße und Sonnenstraße als eine von zehn Maßnahmen beschlossen. Es ist vorgesehen, in der Schwanthalerstraße im Abschnitt zwischen Paul-Heyse-Straße und Sonnenstraße beidseitig Radverkehrsanlagen einzurichten und auf Basis der Umverteilung des Straßenraums der Schwanthalerstraße zu prüfen, ob im Umfang von 10 bis 20% der verbliebenen Stellplätze an geeigneten Positionen Begrünungsmaßnahmen in Form von potenziellen Baumstandorten umgesetzt werden können.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt zum selben Punkt wie folgt Stellung:
„Am 6.7.2016 wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung die Stadtratsvorlage ,PERSPEKTIVE MÜNCHEN Fortschreibung Innen-stadtkonzept, Teilbereich Südliches Bahnhofsviertel, Ergebnisse der Konzeptstudie ,Maßnahmenkonzept zur Stärkung des Wohnens‘‘ mit einer umfangreichen Dokumentation der Untersuchungsergebnisse in Anlage 2 (federführende Erarbeitung der Konzeptstudie durch die Planungsgruppe 504) bekannt gegeben (siehe RIS: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/4084162).
Darin wurden insbesondere der Städtebau, der Verkehr und der Freiraum analysiert, bewertet und Verbesserungsvorschläge gegeben. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Notwendigkeit einer Umgestaltung des öffentlichen Raumes (Straßen, Straßenprofile, Nutzungsumverteilung, Begrünung etc.) im Südlichen Bahnhofsviertel eingegangen. Wesentliche Zielsetzung ist es außerdem, eine Methode zu finden, die eine Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten in den öffentlichen Räumen und möglichst eine Beibehaltung der weitgehend funktionierenden und zumeist akzeptierten sozialen Mischung der Bevölkerung in Einklang bringen soll.
Im Anschluss an die Bekanntgabe im Stadtrat wurde eine Ausstellung an mehreren Orten gezeigt, die begleitet wurde durch eine Informationsveranstaltung am 28.7.2016 und durch mehrere Führungen.
Daneben wurde in dieser Bekanntgabe festgelegt, dass das zu entwickelnde Maßnahmenkonzept nach Anhörung des Bezirksausschusses des 2. Stadtbezirks Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt dem Stadtrat der Landeshauptstadt München zur Entscheidung vorgelegt wird, um für die weiteren, vertiefenden Planungen und Umsetzungen die zuständigen Referate beauftragen zu können.
Notwendige Grundlage für diese weiterführenden Planungen zum öffentlichen Raum und zur Funktion der jeweiligen Straßen im Südlichen Bahnhofsviertel war eine Entscheidung zum motorisierten Individualverkehr auf dem Bahnhofplatz.
Mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 23.6.2021 zum Neubau des Hauptbahnhofes − Sachstand und Masterplan Mobilität (siehe RIS: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6409948) wurde festgelegt, dass bei der Gestaltung des Bahnhofplatzes davon ausgegangen werden kann, dass keine Flächen bzw. Straßen für den motorisierten Individualverkehr vorzusehen sind.
Daraus resultierend müsste in noch zu konkretisierenden Planungsschritten insbesondere in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat und dem Baureferat geprüft werden, inwieweit für die Schillerstraße und die Goethestraße nach Fertigstellung der Baumaßnahmen am und um den Hauptbahnhof, zur 2. Stammstrecke, zum Neubau des Hauptempfangsge-bäudes und zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes geänderte Nutzungsaufteilungen in Betracht kommen können.
Im Zuge von Neuüberlegungen wird auch die Landwehrstraße nicht aus den Augen verloren, denn auch deren Verkehrsfunktion hängt sehr mit einem zu entwickelnden Verkehrskonzept unter der Maßgabe eines vom motorisierten Individualverkehr befreiten Bahnhofplatzes zusammen. Für eine definitive Umsetzung bzw. Änderung bedarf es aber noch etwas Geduld, zumal im Südlichen Bahnhofsviertel und dessen näherer Umgebung über das Hauptempfangsgebäude des Hauptbahnhofes und den zusätzlichen S-Bahnhalt im Zuge des Baus der 2. Stammstrecke hinaus noch eine Reihe weiterer Baumaßnahmen demnächst anstehen bzw. fortgeführt werden (z. B.: Umbau des ehemaligen Postbankgebäudes an der Paul-Heyse-Straße, Fortführung der Baumaßnahme an der Schillerstraße 3, Umbau des Gebäudes Bayerstraße 25 Ecke Schillerstraße, Neubau Karstadt bzw. Galeria zwischen der Schützenstraße und der Prielmayerstraße, Neubau Bürogebäude Adolf-Kolping-Straße 10 (ehem. Parkhaus), Neubau Gewerkschaftshaus Schwanthalerstraße, Fertigstellung Hotel Königshof am Stachus, Umbau U-Bahnhof Sendlinger Tor).
Darüber hinaus läuft gegenwärtig ein Diskussionsprozess zu Zukunftsvisionen für ein klimaangepasstes Südliches Bahnhofsviertel. Hierzu fand eine Informationsveranstaltung am 23.9.2020 und ein zweiteiliger Workshop am 2.2.2021 und am 9.2.2021 statt. Daran beteiligt sind u.a. GreenCity, das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung IÖW, Grüne Stadt der Zukunft, das Baureferat, das Referat für Klima- und Umweltschutz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außerdem wird noch auf das laufende Freiraumquartierskonzept für die Münchner Innenstadt des Referates für Stadtplanung und Bauordnung als Schlüsselprojekt der Freiraumkonzeption München 2030 hingewiesen, dessen Umgriff die östlichen Bereiche des Südlichen Bahnhofsviertels miteinbezieht. Näheres ist im RIS im Stadtratsbeschluss vom 22.6.2018 – Konkretisierung der Konzeption ‚Freiraum M 2030‘ https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/4907350 zu finden.“
Zu den Punkten: -Mehr Barrierefreiheit an Baustellen -Informationstafeln zu Baustellen anbringen (Dauer der Baustelle, Umleitungen, Planungen) -Bauzäune ohne sichtentzogene Winkel errichten -Lieferverkehr und Gewerbetreibende bei der Planung einbeziehen-Lieferverkehr bei der Baustellenplanung/-einrichtung berücksichtigen
nimmt das Mobilitätsreferat wie folgt Stellung:
„Zum Punkt ,Mehr Barrierefreiheit an Baustellen‘ können wir anmerken, dass wir bereits vor 2 Jahren gemeinsam mit dem städtischen Beraterkreis für barrierefreies Planen und Bauen einen Leitfaden zum Thema ,Barrierefreiheit bei Baustelleneinrichtungen‘ herausgegeben haben, mithilfe dessen wir seitdem sowohl die Baufirmen, als auch unsere Mitarbeitenden für dieses Thema sensibilisieren.
Zum Punkt ,Informationstafeln zu Baustellen anbringen (Dauer der Baustelle, Umleitungen, Planungen)‘ können wir anmerken, dass wir künftig vermehrt Hinweistafeln anbringen werden, wenn es sich um städtische Baumaßnahmen handelt, die vom Mobilitätsreferat initiiert wurden. Bei anderen Maßnahmen beschränken sich unsere Hinweistafeln auf die Darstellung von Umleitungsstrecken und Ankündigungen über Verkehrsbeschränkungen, welche sich an Verkehrsteilnehmende richten. Tafeln mit weitergehenden Informationen über die jeweilige Baustelle müsste der jeweilige Maßnahmeträger in Auftrag geben.
Zum Punkt ,Bauzäune ohne sichtentzogene Winkel errichten‘ können wir anmerken, dass wir dies bereits umsetzen und anordnen, wo es im Einzelfall notwendig ist.
Zu den Punkten ,Lieferverkehr und Gewerbetreibende bei der Planung einbeziehen‘ und ,Lieferverkehr bei der Baustellenplanung/-einrichtung berücksichtigen‘ können wir anmerken, dass wir dies bereits umsetzen, sobald wir in die Planung miteinbezogen werden. Oft sind gewisse Beeinträchtigungen, auch für Gewerbetreibende und den Lieferverkehr, leider nicht auszuschließen, da der öffentliche Raum – gerade im Bereich einer Baustelle – zwischen allen Verkehrsarten entsprechend aufgeteilt werden muss. Dabei werden die Interessen aller Betroffenen im Rahmen einer Kompromisslösung bestmöglich berücksichtigt.“
Das Mobilitätsreferat, das Kommunalreferat, das Kulturreferat, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kreisverwaltungsreferat sowie die Gleichstellungsstelle für Frauen haben dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.