Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat heute über das neu eingeführte Instrument des sektoralen Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung beraten. Die Landeshauptstadt München hat damit die Möglichkeit, geförderten Wohnungsbau in Gebieten festzulegen, in denen bisher keine solchen Verpflichtungen getroffen werden konnten. Gleichzeitig stellt die Stadt Forderungen an den Bundesgesetzgeber, insbesondere die Aufhebung der zeitlichen Befristung.
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz vom 23. Juni 2021 hat der Bundesgesetzgeber auch auf Druck der Landeshauptstadt München Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeführt. Danach können die Kommunen nun endlich im sogenannten unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) über einen sektoralen Bebauungsplan Festsetzungen zu gefördertem Wohnungsbau treffen.
Die Anwendung des sektoralen Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung ist derzeit allerdings zeitlich befristet. So müssen Aufstellungsbeschlüsse bis Ende 2024 gefasst und die Verfahren mit einem Satzungsbeschluss bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Auch in anderen Punkten besteht aus Sicht der Landeshauptstadt Verbesserungsbedarf, weshalb Oberbürgermeister Dieter Reiter fordert: „Die befristete Einführung des sektoralen Bebauungsplans durch den Bund ist ein wichtiger erster Schritt, um den Bau bezahlbarer Wohnungen auch dort verlangen zu können, wo es bereits Baurecht gibt. Immerhin entsteht die Hälfte der Wohnungen in München in solchen Bestandsquartieren. Ich werde beim Bund einfordern, dass uns dieses neue Instrument dauerhaft zur Verfügung steht. Damit wir aber noch schneller und unbürokratischer zu mehr bezahlbaren Wohnungen kommen, appelliere ich auch weiterhin an den Bund, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Realisierung von gefördertem Wohnraum generell sicherzustellen, unabhängig von der Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans. Insgesamt bedarf es immer noch einer echten Bodenrechtsreform, damit die Bodenwertsteigerungen der Allgemeinheit zugutekommen – vor allem in Form bezahlbarer Wohnungen.“
Bis heute wurden bereits fünf Aufstellungsbeschlüsse für folgende sektorale Bebauungsplanverfahren gefasst:
- „Hohenzollernkarree“ (B-Plan Nr. 2172 vom 6.10.2021)
- „Karree Tegernseer Landstraße“ (B-Plan Nr. 2173 vom 27.10.2021)
- „Claude-Lorrain-Straße“ (B-Plan Nr. 2181 vom 9.11.2022)
- „Gallmayerstraße“ (B-Plan Nr. 2185 vom 7.12.2022)
- „Kistlerstraße (B-Plan Nr. 2186 vom 8.2.2023)