Kleingartenanlage SW 52 in eine Daueranlage umwandeln
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Rathaus Umschau 49 / 2023, veröffentlicht am 10.03.2023
Kleingartenanlage SW 52 in eine Daueranlage umwandeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 7.7.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 7.7.2022 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Kleingartenanlage SW 52, Wilhelm-Riehl-Straße 50, in Zusammenarbeit mit dem Kleingartenverband München e.V. in eine Daueranlage umzuwandeln.“
Sie begründen dies damit, dass die Umwandlung der Kleingartenanlage SW 52 in eine Daueranlage bisher wegen der nicht geklärten möglichen Verlängerung der Brantstraße, die die Kleingartenanlage gequert hätte, negativ beschieden wurde. Nach Wegfall dieses Straßenprojektes könnte eine Umwandlung in eine Daueranlage angegangen werden, die für die Pachtenden eine große Sicherheit bringen würde.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns den Antrag als Brief zu beantworten.
Mit Beschluss des Bauausschusses (SV Nr. 14-20/V 12972) vom 17.9.2019 hat der Stadtrat der vertraglichen Anpassung der acht verbliebenen Zeitkleingartenanlagen an die Bedingungen für Dauerkleingartenanlagen zugestimmt. Mit der vertraglichen Anpassung der verbliebenen Zeitkleingartenanlagen an die Bedingungen für Dauerkleingartenanlagen wird auch ohne Umwidmung die gewünschte finanzielle Gleichbehandlung aller Münchner Pächterinnen und Pächter ermöglicht.
Auch hinsichtlich der planungsrechtlichen Sicherheit der Zeitkleingartenanlagen kommt die Rechtsabteilung des Kommunalreferates zum Ergebnis, „dass Pachtverträge über Kleingartenanlagen, die bereits vor dem 1.4.1983 verpachtet worden sind und bei denen die Landeshauptstadt München zum Stichtag 1.4.1983 Eigentümerin der kleingärtnerisch genutzten Fläche war, wie Verträge über Dauerkleingartenanlagen zu behandeln (vgl. § 16 Abs. 2 i.V.m. § 22 BKleingG) sind“.
Die Voraussetzung ist auch für die Kleingartenanlage SW 52 Wilhelm-Riehl-Straße 50 erfüllt.Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle sich im Eigentum der Landeshauptstadt München befindlichen Dauer- und Zeitkleingartenanlagen finanziell und rechtlich gleichgestellt sind.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.