Zweite Stufe des Dieselfahrverbots: Welche Informationen hat der Oberbürgermeister?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.3.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer Anfrage vom 8.3.2023 führen Sie folgenden Sachverhalt aus: „Laut aktueller Presseberichterstattung hat der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter am 15.2.2023 im Münchner Presseclub zum von der grün-roten Rathausmehrheit beschlossenen Dieselfahrverbot das Folgende ausgeführt: ‚Stufe zwei werden wir wahrscheinlich nicht brauchen‘. Diese Aussagen stimmen hoffnungsfroh, dass die Münchnerinnen und Münchner doch nicht so stark vom Dieselfahrverbot betroffen sein werden wie gedacht, werfen aber gleichzeitig Fragen auf.“
Im Einzelnen richteten Sie folgende Fragen an mich:
Frage 1:
Auf welche (neuen) Erkenntnisse stützt der Oberbürgermeister seine Prognose, dass Stufe zwei wahrscheinlich nicht gebraucht wird?
Frage 2:
Wann werden dem Stadtrat und der interessierten Münchner Öffentlichkeit diese Erkenntnisse zugänglich gemacht? Es handelt sich hierbei immerhin um eine Regelung, die sehr viele Münchnerinnen und Münchner betrifft und die zu den umstrittensten Beschlüssen des Stadtrates seit langer Zeit zählt.
Frage 3:
Sind im Lichte der neuen Erkenntnisse generell doch andere Lösungen als das bestehende Dieselfahrverbot denkbar?
Frage 4:
Die Aussagen des Oberbürgermeisters suggerieren – entgegen der am 3.3.2023 veröffentlichten Messergebnisse –, dass die Grenzwertüberschreitungen in kurzer Zeit stark gesunken sind. Wurden die früher verworfenen, milderen Alternativen zum Dieselfahrverbot vor diesem Hintergrund noch einmal geprüft?
Antwort:
Ich erlaube mir, die einzelnen Fragen zusammengefasst wie folgt zu beantworten:
Meine Aussagen im Münchner Presseclub am 15.2.2023 stützen sich auf keine neuen Erkenntnisse, sondern auf die aktuell für das Jahr 2022 veröffentlichten Messergebnisse der 42 städtischen und fünf staatlichen Messstellen.
Wie Ihnen bekannt ist, sind bei nunmehr noch zwei Messstationen, an der Landshuter Allee und der Tegernseer Landstraße, Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid festzustellen – mit sinkender Tendenz. Darauf aufbauend und mit den derzeit gültigen Regelungen verbinde ich die Hoffnung, dass sich dieser Trend verstärkt und entsprechende Messergebnisse vorausgesetzt, den Münchnerinnen und Münchnern weitere Einschränkungen erspart bleiben.
Neue Erkenntnisse werden erst nach Abschluss der ersten Evaluationsphase nach dem 31.7.2023 vorliegen, wenn das Referat für Klima- und Umweltschutz den Stadtrat mit den dann aktuellsten Messergebnissen und daran sicherlich anknüpfend mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen befassen wird.