Endlich Wasser für den Hachinger Bach im Michaelianger
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Rathaus Umschau 51 / 2023, veröffentlicht am 14.03.2023
Endlich Wasser für den Hachinger Bach im Michaelianger
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 2.6.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Ihr Antrag zielt darauf ab, im Hachinger Bach am Michaelianger Wasser fließen zu lassen. Hierfür soll ein Abflussversuch durchgeführt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 2.6.2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 11.5.2010 wurde das Baureferat per Grundsatzbeschluss beauftragt, für die Freilegung des Hachinger Bachs zwischen Kampenwandstraße und Hüllgraben einschließlich der Herstellung eines bachbegleitenden Grünzuges die Vorplanung sowie die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu erarbeiten und das erforderliche Genehmigungsverfahren einzuleiten (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 03937). Darüber hinaus wurde das Baureferat beauftragt, nach Abschluss des Verfahrens und der Bewilligung der Fördermittel des Freistaats Bayern, die Projektgenehmigung im Stadtrat herbeizuführen.
Ende 2011 konnte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung abgeschlossen und das Planfeststellungsverfahren durch das Referat für Gesundheit und Umwelt eingeleitet werden. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss liegt seit dem 27.12.2012 vor.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 1.10.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 00902) wurde das Projekt „Freilegung Hachinger Bach“ mit Projektkosten in Höhe von 13.510.000 Euro nach Maßgabe der vorgelegten planfestgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung genehmigt. Darüber hinaus wurde das Baureferat beauftragt, die Ausführungsplanung durchzuführen sowie unter der Voraussetzung eines positiven Ergebnisses der Grundstücksverhandlungen für alle Grundstücke durch das Kommunalreferat die Vorwegmaßnahmen mit Kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro vorzubereiten und durchzuführen und bei gleichbleibenden Projektkosten die Bauausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen.Das Baureferat hat zu der Fragestellung „Durchführung eines Abflussversuchs“ entsprechend Ihrem Antrag das Referat für Klima und Umweltschutz um Stellungnahme gebeten. Dieses teilte zu Ihrem Anliegen Folgendes mit:
„Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.10.2012 (Az. 641-318-22/13) und Bescheid vom 12.10.2017 wurde die Freilegung und der naturnahe Ausbau des Hachinger Bachs zwischen der Kampenwandstraße und dem Hüllgraben im Stadtbezirk 14 wasserrechtlich genehmigt.(…)
Der nunmehr geforderte Abflussversuch, eine bestimmte Wassermenge eine Woche lang 5-10 l/s am neu gebauten Schütz in das neue Bachbett einzuleiten und bis zum Ende des Michaeliangers versickern zu lassen, stellt für uns einen Sachverhalt dar, welcher bisher wasserrechtlich nicht genehmigt wurde. Ein entsprechender Abflussversuch setzt voraus, dass das Vorhaben unter Vorlage prüffähiger Unterlagen wasserrechtlich genehmigt wird.
Unserer Einschätzung nach könnte dieses Verfahren, das in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, den Fischereifachbehörden, etc. zu führen wäre, durch Personal- und Ressourcenbindung zu weiteren Verzögerungen bei der Realisierung der eigentlich geplanten und bereits wasserrechtlich genehmigten Freilegung des Hachinger Bachs führen.“
Das Kommunalreferat wurde ebenfalls mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 1.10.2014 mit den für das Projekt „Freilegung des Hachinger Baches“ erforderlichen Grundstücksverhandlungen beauftragt. Zwischenzeitlich konnten hier erhebliche Fortschritte erzielt werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist ein zwischenzeitliches Genehmigungsverfahren für eine Versickerung mittels Abflussversuch nicht zielführend.
Das Baureferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage für den Stadtrat vor, in welcher der aktuelle Sachstand zu den Grundstücksfragen sowie das weitere Vorgehen zur Realisierung ausführlich dargestellt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.