(14.3 2023) Seit 1. März gelten in München für das Schallschutzfensterprogramm neue Lärmsanierungswerte. Diese wurden per Beschluss des Stadtrats von bisher tagsüber 67 auf 64 dB(A) beziehungsweise nachts von 57 auf 54 dB(A) abgesenkt. Dadurch profitieren seit 1. März mehr betroffene Wohnungseigentümer*innen von den städtischen Förderungen. Mit dem städtischen Schallschutzfensterprogramm wird seit Herbst 2013 der Einbau von Schallschutzfenstern in Münchner Gebäuden gefördert, die an besonders verkehrsreichen und lauten städtischen Straßen liegen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich im Standardfall auf bis zu 3.000 Euro je Wohnung. Eine Zuwendung zum Einbau von Schallschutzfenstern kann für Aufenthaltsräume – wie zum Beispiel Wohnzimmer, Wohnküchen (größer als acht Quadratmeter), Schlafzimmer, Kinderzimmer – gewährt werden. Der Antrag auf finanzielle Förderung muss vor Beauftragung der Arbeiten gestellt und bewilligt worden sein.
Interessenten für das Schallschutzfensterprogramm finden weitere Informationen wie ein Abfragetool zur Prüfung der Förderfähigkeit einer Adresse und die Förderrichtlinien unter www.muenchen.de/laerm. Ist ein Gebäude förderfähig, führt die Suchmaske direkt zum Förderantrag, welcher per E-Mail oder auf dem Postweg mitsamt den geforderten Unterlagen beim Referat für Klima- und Umweltschutz gestellt werden kann.