Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrer zum Befahren der Umweltzone verbilligen
-
Rathaus Umschau 53 / 2023, veröffentlicht am 16.03.2023
Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrer zum Befahren der Umweltzone verbilligen
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 23.1.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
„Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Dieselfahrer, die vom ab dem 1.2.2023 gültigen Dieselfahrverbot betroffen sind, im Vergleich zur derzeit gültigen und veröffentlichten Preisgestaltung erheblich zu verbilligen und mindestens zu vierteln.
Begründung:
Das beschlossene Dieselfahrverbot ist an sich schon eine sozial unaus- gewogene Regelung, die viele Menschen betrifft, die in der derzeitigen Situation finanziell sowieso schon unter Druck stehen. Dass Ausnahmegenehmigungen im Jahr 200 Euro kosten sollen, verschärft diese soziale Ungerechtigkeit noch mehr. Das gilt insbesondere, da davon auch Gruppen betroffen sind, für die eine Ausnahmegenehmigung besonders wichtig ist, wie zum Beispiel Schwerbehinderte mit umgebauten Fahrzeugen, die nicht den passenden Ausweis haben, soziale und pflegerische Hilfsdienste, Schichtdienstleistende, Lieferanten lebensnotwendiger Güter sowie Menschen, die regelmäßig zum Arzt müssen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Stadtrat hat sich in der Vollversammlung am 1.2.2023 bereits mit mehreren Dringlichkeitsanträgen befasst, die ebenfalls niedrigere Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen zum Gegenstand hatten. Letztendlich hat sich der Stadtrat mit Beschluss vom 1.2.2023 für den Antrag der SPD/ Volt-Fraktion ausgesprochen (Dringlichkeitsantrag Nr. 20-26/V 08909 – Luftreinhaltung sozialverträglich: Weniger Gebühren für Diesel-Autos). Die bestehenden Gebühren für die Einzelausnahmegenehmigungen wurden nunmehr einheitlich auf das Mindestmaß (= 25 Euro) reduziert, soziale/wirtschaftliche Härtefälle zahlen – wie bisher im Konzept bereits vorgesehen – 10 Euro.
Der Inhalt Ihres Antrags ist daher bereits durch die Befassung des Stadtrats inhaltlich abgehandelt und mithin erledigt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.