Operationen mit Blut nach Wunsch ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 25.1.2023
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, die München Kliniken zu bitten, „in ihrer Blutbank ab sofort bei Blutspenden getrennte Bestände mit Blut (ausgenommen Konzentrate wie Erythrozyten oder Thrombozyten) von gegen Covid-19 und mit mRNA-Grippeimpfstoffen geimpften Personen und von dagegen un- geimpften Blutspendern anzulegen oder zumindest auf Blutspendedienste hinweisen, die dieses Blut vorhalten und mit diesen zusammenarbeiten.“
Hierbei handelt es sich um das operative Geschäft der München Klinik gGmbH.
Zu Ihrem Antrag vom 26.1.2023 teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der München Klinik gGmbH Folgendes mit:
Die München Klinik verfügt seit 2016 über keinen Blutspendedienst mehr, sondern wird seitdem über den Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) versorgt.
Die Blutprodukte, die seitens der München Klinik vom BRK bezogen werden (Erythrozyten und Thrombozytenkonzentrate sowie gefrorene Plasmen), enthalten keine Kennzeichnung, ob der/die Spender*in Kontakt mit SARS-CoV2 oder dem SARSCoV2-Impfstoff hatte.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden Blutpräparate in Deutschland auch nicht gesondert nach dem Impfstatus der Spender*innen markiert.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.