Gewalt gegen Frauen – Ausbau der Plätze in Frauenhäusern
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 25.11.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 25.11.2022 führen Sie Folgendes aus:
„Opfer von Partnergewalt sind in über 81% Frauen. Nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.11.2020 ist jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. In der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.9.2021 hat mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02545 das Sozialreferat zum Ausbau der Plätze in Frau- enhäusern insgesamt einen Betrag von 3.552.405 Euro für die Einrichtung von zwei Frauenhäusern mit einer Kapazität von insgesamt 36 bis maximal 48 Plätzen beantragt. Damit sollte die Istanbul-Konvention konsequent umgesetzt werden. Dabei richten sich die beiden geplanten Einrichtungen in erster Linie an psychisch kranke und/oder suchtkranke Frauen und ihre Kinder.“
Zu Ihrer Anfrage vom 25.11.2022 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Sind die beiden Frauenhäuser inzwischen errichtet worden und auch in Betrieb?
Antwort:
Für eines der beiden Frauenhäuser konnte inzwischen ein geeignetes Objekt gefunden werden. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 30.11.2022 in nichtöffentlicher Sitzung (Sitzungsvorlage Nr. 20–26/V 08241) hat der Stadtrat der Anmietung zugestimmt. Das Kommunalreferat wird im o. g. Beschluss des Stadtrates beauftragt, das Objekt ab Fertigstellung/Bezugsfertigkeit, voraussichtlicher Mietbeginn 1. Halbjahr 2024, anzumieten. Die Inbetriebnahme soll dann möglichst zeitnah ab Anmietung des Objektes erfolgen.
Frage 2:
Wie viele Frauen und Kinder sind inzwischen dort seit Eröffnung aufgenommen worden (bitte aufschlüsseln in alleinstehende Frauen, Frauen mit einem Kind, Frauen mit mehr als einem Kind)?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie lange leben in der Regel Frauen in Frauenhäusern?
Antwort:
Die Maßnahme ist vorübergehend. Sie erstreckt sich auf den Zeitraum, in dem der Schutz der Frau (und ihrer Kinder) vor physischer und/oder psychischer Gewalt und/oder Bedrohung durch den Partner notwendig ist. Sie ist so lange zu erbringen, bis sich die Frau in ihrer Lebenssituation soweit stabilisiert hat, dass der Schutz und die umfassende beratende Unterstützung des Frauenhauses nicht mehr notwendig sind.
Der Unterstützungsbedarf der Bewohnerinnen ist im Einzelfall sehr unterschiedlich.
Frage 4:
Wie werden Frauen unterstützt, damit sie baldmöglichst das Frauenhaus wieder verlassen können?
Antwort:
Neben der Bereitstellung eines sicheren Wohnraumes erhalten die betroffenen Frauen Beratungs- und Betreuungshilfen zur Überwindung und Bewältigung der von Gewalt geprägten Situation. Damit soll ein selbständiges und gewaltfreies Leben für Frauen und Kinder ermöglicht werden.
Frage 5:
Werden die Frauen auch danach noch im Rahmen städtischer oder städ- tisch-geförderter Programme, psychologisch bzw. medizinisch betreut? Falls ja, welche Programme existieren hierfür und welches Finanzbudget steht ihnen zur Verfügung?
Antwort:
Je nach Bedarfslage und Kompetenzen der einzelnen Frauen und ihrer Kinder, werden die Frauen an das bestehende Hilfe- und Unterstützungssystem innerhalb der Landeshauptstadt München angebunden sowie zu (Fach-)Ärzt*innen, Psycholog*innnen, etc. vermittelt.
Frage 6:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Frauen erneut in ein Frauenhaus zurückkehren (müssen)?
Antwort:
Hierzu liegen keine validen Daten vor.
Frage 7:
Wieviel Frauen und Kinder in den Münchener Frauenhäusern haben eine ausländische Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund? (Bitte jeweils getrennt in absoluten Zahlen und in Prozent ausweisen.)
Antwort:
Hierzu liegen keine validen Daten vor.