Das Literaturhaus besser sichtbar machen!
Antrag Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 22.6.2016
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung Maßnahmen ergreift, um das Literaturhaus München im Straßenbild der Stadt erkennbarer zu machen und seine Wirkmöglichkeiten am Salvatorplatz zu erweitern.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Eine frühere Bearbeitung war aufgrund von sich vielfach verändernden Entscheidungsgrundlagen leider nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 22.6.2016 kann ich Ihnen deshalb erst jetzt Folgendes mitteilen:
Sie beantragen, dass das Literaturhaus München die Genehmigung erhält, „Stelen oder z.B. eine Video-Installation zu errichten“, um die Sichtbarkeit des Hauses am Salvatorplatz zu erhöhen, sowie zu prüfen, ob der rückwärtige Teil des Platzes „für die Nutzung durch das Literaturhaus umgewidmet werden kann“. Sie begründen Ihren Antrag u.a. damit, dass die Fassade des Gebäudes nicht zur Bewerbung genutzt wird, sowie damit, dass der hintere Teil des Salvatorplatzes „ein Schattendasein fristet und wenig von Fußgängern frequentiert wird“. Deshalb wäre zu prüfen, ob diese Freifläche „für das Literaturhaus gewidmet werden kann, aber auch weiterhin jeweils eine öffentliche Durchwegung möglich bleibt“. Inzwischen haben sich die Bedingungen entscheidend geändert. Die Fassade des Gebäudes wird zur Vorderseite (zwischen den Portalen der Gastronomie) mit großflächigen, farbigen Bannern geschmückt, die in Bild und Text auf Angebote und Veranstaltungen des Literaturhauses hinweisen. Die vielbesuchte Gastronomie („Oskar Maria“) lenkt so nicht mehr Aufmerksamkeit vom Literaturhaus ab, sondern wirkt im Gegenteil wie ein zusätzlicher Magnet. Außerdem verfügt die Gebäudefassade in Richtung des Eingangs zum Literaturhaus heute über einen fest installierten Info-Screen, der laufend aktualisiert wird. Weitere konkrete Maßnahmen wie etwa farbliche Markierungen des Pflasters oder die Aufstellung eines Bücher-schranks bedürfen zunächst des Abschlusses der langen Bauarbeiten am Platz; gegenwärtig dauern sie an.
Diese Baustelle betrifft auch den zweiten Teil des Antrags. Von einem Schattendasein des rückwärtigen Teils des Salavatorplatzes kann kaum mehr die Rede sein. V.a. in den Sommermonaten hat ihn die Stiftung/Literaturhaus bereits häufig als „Freiluftbühne“ bespielt. In Zukunft verspricht der Fokus auf das Literaturhaus zudem noch dadurch erheblich verstärkt zu werden, dass an gleicher Stelle die Errichtung eines Familie-Mann-Denkmals geplant ist. Das Literaturhaus ist mit Geschichte und Erbe der Familie Mann eng verbunden (u.a. über große Ausstellungen). In welcher Form das Denkmal und der Platz, der es umgibt, in die Konzeption der Stiftung/ Literaturhaus einbezogen werden kann, hängt jedoch nicht nur von der Realisierung der Denkmalspläne ab, sondern auch von einer Wiederinstandsetzung des Platzes nach Abschluss der genannten jahrelangen Bauarbeiten (Hotel). Die jeweiligen und durch die Umgestaltung des Platzes mutmaßlich veränderten Interessen der Anrainer sowie der Öffentlichkeit sind gegenüber dem zuständigen KVR zu vertreten. Einer möglichen Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Nutzungen durch das Literaturhaus, wie sie dem vorliegenden Antrag noch vorschwebt, müsste eine solche umfassende Neubewertung vorausgehen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.