München veranstaltet 2017 die „Lange Nacht des Buches“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 6.12.2016
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München eine „Lange Nacht des Buches“ veranstaltet – mit dem Ziel, das Lesen zu fördern. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.12.2016 kann ich Ihnen leider erst jetzt Folgendes mitteilen:
Sie beantragen die Durchführung einer „Langen Nacht des Buches“, da in der multimedialen Welt das Lesen immer weiter zurückgedrängt werde. Das Augenmerk des Projekts solle daher auf den Bibliotheken mit ihren auch moderneren Formaten und Angeboten liegen sowie auf dem Literaturhaus München und der Stärkung des stationären Buchhandels, der ebenfalls miteinzubeziehen wäre.
Zieht man als Grundlage die „Lange Nacht der Bücher“ in München von 2002 heran, so zeichnet sich ein vergleichsweise aufwendiges Konzept ab – inkl. Shuttle-Bustouren, dutzender Veranstaltungsorte und mutmaßlich externem Projektmanagement. Mit Nachfrage und Zuspruch beim Münchner Publikum wäre zu rechnen, jedoch auch mit kritischen Aspekten, die sich aus den Erfahrungen von 2002 ergeben und entsprechend abzuwägen sind. Darunter fallen etwa die Fragen,
-ob sich das Medium Buch für jene Eventkultur des „Hoppings“ ähnlich eignet wie andere, hier bewährtere Sparten
-ob und ggf. wie z.B. die beteiligten Buchhandlungen mit Mitteln für die Ausrichtung ausgestattet werden könnten
-ob ihre (oft kleineren) Räumlichkeiten für zu erwartende Zuschauer*innenströme ausreichen
-ob ein Lesen „im Schichtbetrieb“ für die Autor*innen ein annehmbar attraktives Format darstellt-wie die derzeit fehlende Finanzierung aussehen könnte; da die Landeshauptstadt nicht selbst als Veranstalterin auftreten kann bzw. muss, finden momentan Gespräche auch mit potentiellen Kooperationspartner*innen, Veranstalter*innen und Initiator*innen statt sowie Überlegungen zu einer möglichen Unterstützung.
Aufgrund der umfangreichen etwaigen Planung sowie anderer, vorher stattfindender Veranstaltungsprojekte – z.B. die Ausrichtung der „Münchner Schiene“ auf dem Literaturfest 2023 durch die Münchner Stadtbibliothek/Monacensia – wäre im Fall einer positiven Entscheidung mit einer Realisierung frühestens 2024 zu rechnen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.