Ja san’s denn narrisch? Damische Ritter schließen Radentscheid Bayern vom Faschingsumzug aus
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 6.2.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 6.2.2023 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Ja san’s denn narrisch? Damische Ritter schließen Radentscheid Bayern vom Faschingsumzug aus.
Die Damischen Ritter verweigern dem Bündnis Radentscheid Bayern die Starterlaubnis für ihren berühmten Faschingsumzug am 11.2.2023. Wie aus Radentscheid-Kreisen zu hören ist, seien den Rittern die Organisationen zu politisch, um die Auflagen der Landeshauptstadt München zu erfüllen. Der Radentscheid Bayern darf (Stand jetzt) nicht mit kreativ geschmückten und außergewöhnlichen Radfahrzeugen teilnehmen. Die Enttäuschung ist groß bei den Organisatoren und Radfans.
Komischerweise sind politische Parteien beim Umzug durchaus willkommen. Fast alle Parteien der Münchner Politiklandschaft haben in der Vergangenheit an der Faschingssause teilgenommen – teils sogar mit dieselbetriebenen, aufgehübschten Traktoren. Doch bei Radler*innen hört für die Damischen der Spaß auf.
Da der Oberbürgermeister als Schirmherr für die Damischen Ritter fungiert, bittet die Fraktion ÖDP/München-Liste um Vermittlung und die Klärung folgender Fragen:
Darum fragen wir den Oberbürgermeister:
1.Welche Auflagen hat die Landeshauptstadt München den Damischen Rittern zur Zulassung von Parteien und Interessensgruppen für den Faschingsumzug gemacht?
2.Ist dem Oberbürgermeister bekannt, dass der Radentscheid Bayern von einer Teilnahme ausgeschlossen werden soll?
3.Finden die Damischen Ritter politische Parteien zum Lachen? Dürfen sie daher am Umzug teilnehmen, während die Radl-Bündnisse ausgeschlossen werden?
4.Können Kamellen in der bayerischen Landeshauptstadt und der Heimat von BMW nur von benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen geworfen werden und gelten Fahrräder dafür als ungeeignet?
5.Ab welcher Schadstoffnorm gilt ein Verkehrsmittel in den Augen der Damischen Ritter als ‚nicht mehr politisch‘?“Das Kreisverwaltungsreferat kann zu Ihren Fragestellungen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Auflagen hat die Landeshauptstadt München den Damischen Rittern zur Zulassung von Parteien und Interessensgruppen für den Faschingsumzug gemacht?
Antwort:
Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) des Kreisverwaltungsreferat ist zuständige Genehmigungsbehörde u.a. für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund. Zu diesen zählt auch der Faschingsumzug der Damischen Ritter, für den eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde. Im Erlaubnisbescheid wurden keine Auflagen zur Zusammensetzung der Teilnehmer*innen erlassen.
Frage 2:
Ist dem Oberbürgermeister bekannt, dass der Radentscheid Bayern von einer Teilnahme ausgeschlossen werden soll?
Antwort:
Der Oberbürgermeister hat keine Kenntnis über den Ausschluss des Radentscheides Bayern als Teilnehmer.
Frage 3:
Finden die Damischen Ritter politische Parteien zum Lachen? Dürfen sie daher am Umzug teilnehmen, während die Radl-Bündnisse ausgeschlos- sen werden?
Antwort:
Die Sichtweise der Damischen Ritter ist dem Kreisverwaltungsreferat nicht bekannt.
Frage 4:
Können Kamellen in der bayerischen Landeshauptstadt und der Heimat von BMW nur von benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen geworfen werden und gelten Fahrräder dafür als ungeeignet?
Antwort:
Veranstalter*innen haben eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit in der Ausgestaltung der Fortbewegung der Teilnehmer*innen während desUmzugs. Bei Umzügen können daher z.B. Umzugswagen, kleinere Fortbewegungsmittel wie Fahrräder oder Fußgruppen teilnehmen.
Frage 5:
Ab welcher Schadstoffnorm gilt ein Verkehrsmittel in den Augen der Damischen Ritter als „nicht mehr politisch“?
Antwort:
Die Sichtweise der Damischen Ritter ist dem Kreisverwaltungsreferat nicht bekannt.