München-Pass ohne Ausnahmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 7.6.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen zum einen, die Berechtigung für den München-Pass auf den derzeit ausgenommenen Personenkreis von Auszubildenden und Studierenden zu erweitern. Zum anderen soll der München-Pass mit einem höheren Mehrwert ausgestattet und mit einer breiten Öffentlichkeitskampagne bekannt gemacht werden.
Die Ausgestaltung des München-Passes wurde zuletzt am 22.3.2022 in der Vollversammlung des Stadtrats behandelt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 08852).
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 7.6.2022 aber Folgendes mit:
Derzeit können Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Bürgergeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen München-Pass erhalten. Bezugsberechtigt sind darüber hinaus Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, Teilnehmer*innen an einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr, Personen, die sich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes engagieren sowie Bürger*innen, deren Einkommen die Münchner Armutsgefährdungsschwelle nicht übersteigt.
Aupairs können keinen München-Pass bekommen. Ihr Lebensunterhalt inkl. Taschengeld muss von den Gasteltern finanziert werden. Ebenfalls keinen Anspruch auf die Ausstellung eines München-Passes haben Auszubildende und Studierende.
Ein Vergleich der Vergünstigungen, die München-Pass-Inhaber*innen oder Studierenden bzw. Auszubildenden angeboten werden, hat ergeben, dass die Ermäßigungen für Letztere über die Vergünstigungen für München-Pass-Berechtigte hinausgehen.
Studierende erhalten bei ihrer Immatrikulation stets einen Studierendenausweis. Mit diesem erhalten sie eine Vielzahl von Vergünstigungen – in ähnlichem Umfang wie die Inhaber*innen des München-Passes. Zum Teil sind sogar noch weitere Vergünstigungen, wie z.B. ein ermäßigter Eintritt in die staatlichen Museen in München, möglich. Diese Angebote stehen München-Pass-Inhaber*innen leider nicht offen.Bei Freizeit- und Kulturangeboten haben Studierende daher keine Nachteile dadurch, dass sie keinen München-Pass erhalten können.
Mit ihrem Studierendenausweis bekommen die Studierenden ein Semesterticket. Dafür zahlen sie verpflichtend einen sogenannten Solidarbeitrag in Höhe von 63 Euro (Wintersemester 2022/2023). Mit diesem Ticket können sie im gesamten MVV-Bereich fahren, jedoch nur zu bestimmten Zeiten (Montag bis Freitag 18 bis 6 Uhr und Samstag, Sonntag und Feiertage ganztags). Zusätzlich können sie eine IsarCard Semester für 224,70 Euro erwerben. Diese Fahrkarte ist während eines ganzen Semesters (also je sechs Monate) gültig und berechtigt ebenfalls zu Fahrten im gesamten MVV-Bereich ohne zeitliche Einschränkung. Studierende zahlen damit derzeit monatlich 48 Euro für die Nutzung des ÖPNV.
Der Aus- und Preisgestaltung des Semestertickets gingen lange Überlegungen und Verhandlungen zwischen dem MVV und den Studierenden-
vertretungen voraus. Dabei wurde abgewogen, inwiefern sich ein Semesterticket rechnet und welche Zeiten mit dem Sockelbetrag abgegolten sein können. Das duale Modell entlastet Studierende, die den öffentlichen Personennahverkehr nur wenig nutzen und daher keine IsarCard Semester kaufen. Das Modell wurde in einer Urabstimmung von den Studierenden bestätigt.
Die IsarCard S ist mit einem Preis von monatlich 31,10 Euro für die M-Zone bis zu 55 Euro für den ganzen MVV-Bereich zum Teil deutlich billiger, auch die Sperrzeit von 6 bis 9 Uhr wäre für die Studierenden in aller Regel kein Kaufhindernis. Allerdings beruhen sowohl die Preiskalkulation für die Isar-Card S als auch die für das Semesterticket auf Erkenntnissen aus Marktstudien. Die Preise können deshalb nicht verglichen und auch nicht verändert werden, ohne die Tarifstrukturen zu beeinträchtigen.
Da ab 1.5.2023 das 49 Euro-/Deutschland-Ticket eingeführt wird und die bayerische Staatsregierung ab dem Wintersemester 2023/2024 ein 29 Euro-Ticket für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende plant, wäre es derzeit wenig zielführend, Studierenden die Möglichkeit einer Nutzung der IsarCard S zu eröffnen.
Auszubildende besuchen beispielsweise eine Berufsfachschule oder, wenn sie eine duale Ausbildung durchlaufen, eine Berufsschule. In beiden Fällen können sie einen Schülerausweis erhalten. Mit diesem erhalten auch sie eine Vielzahl von Vergünstigungen – in ähnlichem Umfang wie die Inhaber*innen des München-Passes. Zum Teil sind sogar noch weitere Vergünstigungen, wie z.B. ein ermäßigter Eintritt in einigen Kinos und Ticketsfür Sportveranstaltungen (z.B. Eishockey) möglich. Diese Angebote stehen München-Pass-Inhaber*innen leider nicht offen.
Bei Freizeit- und Kulturangeboten haben Auszubildende daher keine Nachteile dadurch, dass sie keinen München-Pass erhalten können.
Auszubildende haben die Möglichkeit, ein 365-Euro-Ticket zu nutzen. Dieses Ticket ist im gesamten MVV-Bereich gültig. Die monatlichen Kosten betragen 30,42 Euro und sind damit günstiger als die monatlichen Kosten der IsarCard S (für die Zone M).
Auch diesbezüglich haben Auszubildende somit keinen Nachteil dadurch, dass sie keinen München-Pass bekommen können.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der München-Pass für Studierende und Auszubildende wegen der bereits angebotenen Vergünstigungen nahezu keinen Mehrwert bieten würde.
Am 9.9.2022 startete mit einer Pressekonferenz von Oberbürgermeister Reiter eine Informationskampagne zum München-Pass, die zunächst bis Ende Oktober 2022 lief und ab Frühjahr 2023 wieder fortgesetzt wird. Eine ergänzende Plakatkampagne stellte in elf Motiven Menschen vor, die den München-Pass bereits aktiv nutzen. Die Beispiele zeigen, dass jede*r in eine prekäre Lebenssituation kommen kann: sei es als Alleinerziehende oder als Rentner*in mit niedriger Rente. Umgesetzt wird die Informationskampagne vom Sozialreferat in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturreferat.
Ich gehe davon aus, dass der München-Pass inzwischen einem größeren Personenkreis bekannt ist und die deutlich gestiegenen Abgabezahlen auch auf diese Informationskampagne zurückzuführen sind.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.