Hybridunterricht in Quarantänezeiten
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 19.11.2021
AntwortStadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 19.11.2021 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Auch wenn die Inzidenzzahlen aktuell wieder steigen und ein ‚Lockdown light‘ angekündigt ist, herrscht weitestgehend Konsens, dass die Schulen offen bleiben sollen. Als Kontaktpersonen oder mit positivem Corona-Test aber symptomfrei, sind derzeit viele Schulkinder in Quarantäne und ver- säumen Unterrichtsstunden. Für diese Kinder wäre es wichtig, wenigstens passiv von zu Hause aus dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wird aktuell Unterricht in Hybridform angeboten, wenn Kinder der betroffenen Klasse in Quarantäne sind?
Antwort:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff des „Hybridunterrichts“ weder im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) noch in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) legal definiert ist. Nachdem die Voraussetzungen für die Erteilung von Unterricht in digitaler Form während der Corona-Pandemie i.d.R. nur durch kultusministerielle Schreiben (KMS) erfolgt sind und sich die Bedingungen mitunter sehr rasch geändert haben, liegen nun immerhin die gesetzlichen Grundlagen für Distanzunterricht vor (insbesondere Art. 30 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 Bay-EUG i.V.m. § 19 Abs. 4 BaySchO). Das Angebot von Unterricht in Hybridform ist dabei weiterhin nur unter strengen Bedingungen möglich, welche im KMS vom 2.9.2021 Nr. III.7-BS8400.27/3/5 zum Thema Hausunterricht dargestellt sind. Die Übertragung von Ton aus dem Klassenzimmer ist nur dann ohne Einschränkung möglich, wenn ausschließlich die Lehrkraft zu hören ist. Sobald die Stimmen von Schüler*innen mit übertragen werden, ist eine Einverständniserklärung jedes Kindes oder Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten notwendig. Gleiches gilt für die Bildübertragung, hier ist zusätzlich auch die Einverständniserklärung der Lehrkraft notwendig. Weiterhin sind beim Einsatz digitaler Kommunikations- undKollaborationswerkzeuge die Maßgaben des § 46 BaySchO zu beachten. Da die Vorgaben so hochgelegt sind, kann Hybridunterricht nur punktuell stattfinden.
Die Landeshauptstadt München hat mit Ausbruch der Corona-Pandemie im Rahmen der Digitalen Unterstützung (DU) Maßnahmen ergriffen, um den Schulen auch während dieser Ausnahmesituation das (hybride) Arbeiten zu ermöglichen. Somit wurden die technischen Voraussetzungen an den schulischen Bildungseinrichtungen des RBS wie folgt geschaffen:
a) Ausstattung mit WLAN: mobil und festinstalliert
Um die WLAN-Versorgung an den Münchner Schulen schnell und unkompliziert zu verbessern, wurden seit Beginn der Pandemie 2.000 LTE-Pop-Up Router ausgerollt. Sie sollen genutzt werden, bis die jeweilige Schule mit fest installiertem WLAN ausgestattet ist. Die Router sind einfach zu bedienen, arbeiten zuverlässig und liefern an den meisten Schul-Standorten guten LTE-Empfang. Der WLAN-Ausbau mit fest installierten Routern wird unter Hochdruck forciert. Bis Ende 2023 sollen die Schulen weitestgehend flächendeckend mit WLAN ausgeleuchtet sein.
b) Ausstattung mit Hardware: Digitale Endgeräte
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 10.000 personenbezogene Endgeräte an Münchner Lehrkräfte an insgesamt 340 Schulen ausgeteilt. In vier Tranchen wurden rund 11.600 iPads und rund 390 Notebooks für Schüler*innen, die über kein eigenes Endgerät verfügen, an die Schulen ausgeliefert. Insgesamt sind zahlreiche Webcams an die Münchner Schulen verteilt worden, mit denen die pädagogischen Rechner an der Schule oder die Desktop-Rechner zuhause für den Distanzunterricht genutzt werden können. Alle Münchner Schulen wurden mit mindestens einem professionellen Videokonferenzsystem ausgestattet. Dieses System besteht aus einem Konferenzlautsprecher mit drei eingebauten Mikrofonen und einer fernsteuerbaren Schwenk-Neige Kamera und kann zum Einsatz im Hybrid- und Distanzunterricht an jeden Laptop oder Desktoprechner angeschlossen werden.
c) Ausstattung mit Software: Videokonferenztools
Jede Schule hatte die Möglichkeit, im Frühjahr 2020 über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) für alle Lehrer*innen und Schüler*innen Accounts für MS Teams zu beantragen. Vor diesem Angebot gab es bereits die Möglichkeit, über die LHM-S für jede Münchner Schule eigens konzipierte MS Teams Accounts zu beantragen. Seit Mai 2021 stellt das StMUK allen bayrischen Schulen mit dem Programm Visavid ein eige-nes Videokonferenztool zur Verfügung, welches stetig weiterentwickelt wird.
Frage 2:
Falls ja, in welchen Schularten, in welchen Jahrgangsstufen und für wie viele Schüler? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Antwort:
Es gibt keine zentrale Abfrage darüber, in welchen Schularten, in welchen Jahrgangsstufen und für wie viele Schüler*innen, Hybridunterricht angeboten wird bzw. wurde. Da den Schulen die Organisation des Unterrichts obliegt, ist nicht in aller Gänze bekannt, wie oft Lehrkräfte, die sich in Quarantäne befanden, ihren Unterricht digital abhielten und die Lernenden in der Schule von einem benachbarten Klassenzimmer aus beaufsichtigt wurden. Die technischen Voraussetzungen für diese Form des Unterrichts hat die Landeshauptstadt München (LHM) jedoch – wie bereits ausgeführt – für alle Schulen geschaffen. Selbstverständlich werden Schüler*innen in Quarantäne jederzeit in geeigneter Weise mit Lern- und Unterrichtsmaterial versorgt, so dass nach der Quarantäne kein Lernrückstand zu erwarten ist. Bei Lehrkräften, die sich in Quarantäne begeben mussten, bestand die Möglichkeit, die Klasse entweder hybrid zu unterrichten oder den Unterricht durch eine Vertretungslehrkraft abzudecken.
Frage 3:
Können Lehrkräfte, die in Quarantäne sind, digital unterrichten, so dass die in der Schule anwesenden Kinder von einem benachbarten Klassenzimmer aus beaufsichtigt werden können? Wird dies bereits praktiziert bzw. ist es geplant?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Falls nein, wie läuft der Unterricht in Klassen, deren Lehrer in Quarantäne müssen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich bitte die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.