Barrierefreiheit: Künftig einheitliche Standards der Stadtverwaltung
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Rathaus Umschau 94 / 2023, veröffentlicht am 17.05.2023
Für die gesamte Stadtverwaltung sollen künftig umfassende einheitliche Standards für die Barrierefreiheit zur Orientierung gelten. Das hat der Stadtrat in seiner heutigen Vollversammlung beschlossen. Die Standards betreffen bauliche Voraussetzungen in den Dienstgebäuden, barrierefreie Kommunikation, Veranstaltungen, persönliche Unterstützung und Sensibilisierung sowie Wissensvermittlung. Sie sind das Ergebnis einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe mit Beteiligung des Seniorenbeirats, des Behindertenbeirats und des Behindertenbeauftragten der Stadt München.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Mit diesen Standards geht München konsequent den Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter. Dabei geht es um ganz konkrete Verbesserungen. Neue städtische Gebäude sollen bedarfsgerecht mit barrierefreien Veranstaltungsräumen ausgestattet werden. Auch die Beschilderung und Orientierung in den Dienstgebäuden soll verbessert werden. Bei internen und öffentlichen Veranstaltungen soll der individuelle Unterstützungsbedarf zudem bei der Anmeldung abgefragt werden, etwa ob Dolmetscher*innen für Gebärdensprache oder Leichte Sprache notwendig sind. Der individuelle Unterstützungsbedarf wird dann bereitgestellt. Ziel ist, dass sich alle Besucher*innen gut orientieren und verständigen können.“
Oswald Utz, Behindertenbeauftragter: „Ich freue mich, dass mit diesem Beschluss auch strukturelle Veränderungen in der Stadtverwaltung München angegangen werden. Es ist wichtig, dass nicht jedes Referat das Rad selbst neu erfinden muss, sondern vom Stadtrat eine Orientierung für alle Bereiche vorgegeben werden. München ist auf einem guten Weg zur Umsetzung umfassender Barrierefreiheit.“
Gesetzliche Grundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), die Bayerische Bauordnung (BayBO), das Sozialgesetzbuch (SGB), die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) und die Bayerische Kommunikationshilfeverordnung (BayKHV).