Marathon München darf keine „Stadionrunde“ werden!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Hans-Peter Mehling und Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 31.10.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 31.10.2024.
Sie beantragen, dass der Münchner Marathon 2025 auf der bewährten Strecke durch die Stadt und vorbei an ihren Sehenswürdigkeiten belassen wird und auf die Einführung eines zweifachen Rundkurses hauptsächlich im Englischen Garten verzichtet wird.
Sie führen dazu aus, dass der Münchner Marathon aufgrund seiner Strecke entlang bedeutender Sehenswürdigkeiten besonders attraktiv wäre und zu den „Großen 5“ in Deutschland zählen würde. Sie argumentieren, dass ein doppelter Rundkurs im Englischen Garten den Reiz der Veranstaltung mindern und Sicherheitsrisiken erhöhen würde. Zudem betonen Sie, dass die derzeitige Strecke mehr Platz für Sportler*innen und Zuschauer*innen bieten, eine bessere Erreichbarkeit für Rettungskräfte gewährleisten und die Versorgung erleichtern würde. Schließlich heben Sie hervor, dass eine abwechslungsreiche Strecke die Motivation der Läufer*innen steigern würde.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag auf diesem Wege Folgendes mit:
Der Antrag geht von einem Sachstand aus, der zwischenzeitlich nicht mehr aktuell ist. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Anhörungsverfahren wurde der Antrag der Munich Athletics GmbH mit dem Zweirundenkonzept nicht weiter berücksichtigt. Mit Bescheid vom 10.2.2025 wurde entschieden, dass im vorgelagerten Auswahlverfahren die Entscheidung zur Durchführung einer Marathonveranstaltung für die Jahre 2025 und 2026 zu Gunsten der Laufstatt Event gGmbH ausgefallen ist. Hinsichtlich der getroffenen Auswahl sind derzeit 2 Klageverfahren von den beiden nicht berücksichtigten Antragsteller*innen anhängig. Das ausgewählte Konzept der Laufstatt Event gGmbH sieht lediglich eine Runde im Englischen Garten vor. Die Laufstrecke entspricht in einigen Abschnitten dem Kurs der letzten Jahre und führt auch an den genannten Sehenswürdigkeiten vorbei. Es wird deswegen davon ausgegangen, dass sich der Antrag insofern erledigt hat.Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sowohl die Attraktivität der Strecke hinsichtlich etwaiger Sehenswürdigkeiten als auch eine abwechslungsreiche Strecke zur Motivation der Läufer*innen kein zulässiges Auswahlkriterium darstellen. Für die Auswahlentscheidung durfte aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen Veranstaltungsrichtlinien der Landeshauptstadt München einzig die Qualität und Aussagekraft der eingereichten Verkehrskonzepte berücksichtigt werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.